Beschreibung
Trading in der GmbH
Ein neues Schreckensszenario für Anleger: Eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes (EStG) wird ab 2021 die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bestimmter Finanzprodukte beschränken. Die Auswirkung der Änderungen kann gravierend sein und wie immer trifft es die Kleinanleger. Während sie in der Vergangenheit Verluste aus dem Handel mit Futures, Optionen und anderen Finanzprodukten steuerlich in voller Höhe geltend machen konnten, ist das ab dem 1.1.2021 nicht mehr möglich. Von da an sind Verluste nur noch bis 10.000 €/ Jahr anrechenbar. Das bedeutet im Einzelfall, dass die zu zahlenden Steuern höher sein können als die Gewinne.
Besonders Kleinanleger, die mit dem privaten Trading eine Aufbesserung ihrer Vermögensverhältnisse und Alterseinkünfte beabsichtigten, sind hier erheblich betroffen, denn diese Gesetzesänderung gilt nicht für professionelle Trader.
Eine Alternative könnte die Verlagerung des privaten Tradings in eine Kapitalgesellschaft sein.
In diesem E-Book erfahren Sie alles über die Vor- und Nachteile des Tradens in der GmbH.