Beschreibung
Die Holding – der private Minikonzern
Während viele Unternehmer und Selbständige sich aufgrund der Haftungsbeschränkung für die Rechtsform einer GmbH entschieden haben, sind die Möglichkeiten und Vorzüge einer Holdingstruktur weitgehend unbekannt und werden daher eher selten genutzt.
Für kleinere Unternehmen war die Gründung einer Holding in der Vergangenheit äußerst aufwendig und kostenintensiv und daher in der Regel nur den großen Konzernen vorbehalten.
Doch spätestens seit der Einführung der Unternehmergesellschaft UG haftungsbeschränkt und der damit verbundenen Gesetzesänderung haben sich die Gründungsbedingungen für eine Holding verbessert.
Eine Holding besteht im einfachsten Fall aus 2 GmbHs, von denen die eine als Muttergesellschaft und die andere als Tochtergesellschaft fungiert. Daraus ergeben sich einerseits enorme steuerliche Vorteile bei Gewinnausschüttungen und bei der Veräußerung von Unternehmensanteilen. Die dadurch gewonnene zusätzliche Liquidität steht für betriebliche Investitionen aber auch für die Altersabsicherung zur Verfügung. Nicht umsonst bezeichnet man die Holding als Sparbüchse fürs Alter.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vermögenssicherung. Durch die Auslagerung von Vermögensgegenständen in eine Tochtergesellschaft ist ein Zugriff durch Gläubiger nicht mehr möglich, da eine Muttergesellschaft niemals für ihre Tochtergesellschaft haftet. Selbst Finanzämter und Insolvenzverwalter beißen sich daran die Zähne aus. Die Leser erfahren die Grundlagen einer Holdingstruktur und wie man sie in der Praxis umsetzt.